Die zahnmedizinische Prophylaxe, auch vorbeugende Zahnheilkunde oder zahnmedizinische Prävention genannt, beschäftigt sich mit vorbeugenden Maßnahmen, die die Entstehung von Krankheiten an Zähnen und Zahnhalteapparat verhindern sollen.
Die professionelle Zahnreinigung ist eine prophylaktische Maßnahme, bei der harte und weiche Beläge von der Zahnoberfläche und aus Zahnzwischenräumen konsequent gelöst und entfernt werden. Zusätzlich erfolgt eine Politur der Oberflächen und gegebenfalls eine Fluoridierung der Zähne. Dadurch beugt diese intensive Reinigung Erkrankungen wie Karies oder Parodontitis vor. Gleichzeitig kann Sie Bestandteil einer Parodontitis-Nachbehandlung sein. Bei Implantaten trägt sie zu einer verbesserten Mundhygiene und damit oft zu einer noch längeren Haltbarkeit der Implantate bei. Zu empfehlen ist sie zusätzlich, weil auch Pigmentauflagerugen (Verfärbungen) durch Kaffee, Tee und Nikotin entfernt werden; die natürliche Zahnfarbe kommt wieder stärker zum Vorschein. Damit hat eine professionelle Zahnreinigung auch einen ästhetischen Effekt. In mehreren Behandlungsstufen verhilft Ihnen die professionelle Zahnreinigung zu einer verbesserten Mundhygiene. Zusätzlich kann eine Beratung zur zahngesunden Ernährung oder zu Zahnpflege-Hilfsmitteln erfolgen. Die professionelle Zahnreinigung ist neben Ihrer eigenen Mundpflege und regelmäßigen zahnärztlichen Kontrollen eine wichtige Säule der Vorsorge.
Kinder
Wie bei Erwachsenen stellt die eigene Vorsorge (Prophylaxe) bei Kindern den wohl wichtigsten Baustein zur Vermeidung von Karies und Zahnfleischerkrankungen dar. Sie sollte möglichst von Anfang an – mit Erscheinen der ersten Milchzähne – beginnen. Bis zu einem Alter von etwa drei Jahren sind Sie als Eltern gefragt, ab etwa drei bis vier Jahren kann Ihr Kind seine Zähne selbst putzen. Putzen Sie aber etwa bis zum 8. Geburtstag immer nach.
Zum Putzen sollte zunächst eine spezielle Kinderzahnpasta und etwa ab dem sechsten Lebensjahr eine normale Pasta benutzt werden.
Die Kinderprophylaxe umfasst folgende Behandlungen:
Prophylaxe-Maßnahmen werden vom 6. bis zum 18. Lebensjahr von den Krankenkassen übernommen.
Unsere Öffnungszeiten:
Montag | 7.00 Uhr- 20.00 Uhr |
Dienstag | 7.00 Uhr- 20.00 Uhr |
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In Notfällen außerhalb unserer Behandlungszeiten finden Sie hier Hilfe:
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